Wenn Sie mit Kreditkarteninstituten verhandeln, sollten Sie nachfolgende Punkte beachten:
Nebenkosten
Schenken Sie neben den Kartengebühren selbst auch den Kosten für den Einsatz der Karte Beachtung. Hierbei ist in erster Linie die Auslandseinsatzgebühr zu nennen. Die beträgt – je nach Kreditkarteninstitut - zwischen 1,5 und 2,5% der Umsatzsumme in Abrechnungswährung. Achten Sie auch darauf, dass die Umsätze in Fremdwährung direkt in die Abrechnungswährung umgerechnet werden. Wird z.B. ein Umsatz in Zürich in Schweizer Franken getätigt, kann die Umrechnung nämlich entweder direkt in Euro oder über eine Drittwährung (z.B. US-Dollar) und erst dann in Euro erfolgen. Die Erfahrungen haben leider gezeigt, dass die Kreditkartengesellschaften in diesem Bereich selten zu Verhandlung bereit bzw. in der Lage sind.
Versicherungspaket
Die meisten Kreditkarten beinhalten ein umfangreiches Versicherungspaket, welches beim Bezahlen mit der Karte aktiviert wird. Es gibt aber auch Versicherungen, die ohne Bezahlung einer Leistung bestehen, z.B. eine Verkehrsmittelunfallversicherung. Achten Sie bei den Verhandlungen genau darauf, welche Versicherungsleistungen zu welchem Preis enthalten sind.
Unser Tipp: Versuchen Sie ein umfangreiches Versicherungspaket in den Preis für die Kreditkarte zu integrieren.
Ausweis der Umsatzsteuer
Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Kreditkartengesellschaft darauf, dass die Kreditkartengesellschaft die Umsatzsteuer, die in den Umsätzen bei den Leistungserbringern (Fluggesellschaften, Bahn, Reisebüros, etc.) enthalten ist, in den Kreditkartenabrechnungen ausweisen darf. Dazu benötigt die Kreditkartengesellschaften eine Ermächtigung der Finanzbehörden. Sollte die Umsatzsteuer auf der Kreditkartenabrechnung nicht ausgewiesen sein, benötigen Sie, um die Umsatzsteuer beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen zu können, den originalen Rechnungsbeleg des Reisebüros. Diese Vorgehensweise versucht in Ihrer Buchhaltung jedoch hohe Prozesskosten.
Zahlungsziel
Das Zahlungsziel ist eine wichtige Kennzahl für die Verhandlungen mit Kreditkarteninstituten. Standardmäßig operieren Kreditkarteninstitute mit einem Zahlungsziel zwischen 10 und 28 Tagen. Erst nach dieser Zeit wird die Rechnung nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Dieses Zahlungsziel ist jedoch verhandelbar und kann auch auf einen längeren Zahlungsraum (bis 60 Tage) gestreckt werden. Ein längeres Zahlungsziel der Corporate Kreditkarte erhöht die Akzeptanz des Mitarbeiters für die Nutzung dieser Karte. Da die Abrechnung der Corporate Kreditkarte i.d.R. über das Privatkonto des Mitarbeiters erfolgt, erhöht das verlängerte Zahlungsziel die Liquidität des Mitarbeiters. Im Idealfall hat der Mitarbeiter über seine Reisekostenabrechnung seine Reisekosten von der Firma bereits erstattet bekommen, bevor die Abbuchung der Kreditkartenkosten von seinem Privatkonto erfolgt.
Unser Tipp: Verhandeln Sie für die Kreditkarte ein Zahlungsziel, das den Prozessen in Ihrem Unternehmen gerecht wird. Wird die Reisekostenabrechnung beispielsweise spätestens 10 Tage nach Einreichung ausgezahlt, genügt für die Corporate Kreditkarte ein Zahlungsziel von 21 Tagen.